Die Stadt Nürnberg bemüht sich um eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit ihrer Website, um allen Nutzern einen einfachen, leichten Zugang zum städtischen Online-Angebot zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Nürnberg bemüht sich um eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit ihrer Website, um allen Nutzern einen einfachen, leichten Zugang zum städtischen Online-Angebot zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Aktueller Stand der Umsetzung
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wurde zuletzt am 01.07.2024 überarbeitet. Sie gilt für die Website projektbuerokultur.nuernberg.de.
Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei. Daher erfüllt sie nicht vollständig die Anforderungen der WCAG 2.1.
Die digitale Barrierefreiheit der Konformitätsstufe AA wurde im Wesentlichen erreicht. Aktuell gelten folgende Ausnahmen:
Farbkontrast
Die im Corporate Design der Stadt Nürnberg verwendeten Farben entsprechen nicht in allen Farbkombinationen den Anforderungen an eine kontrastreiche Darstellung von Informationen.
Tabellen ohne Überschrift
Nicht alle gezeigten Tabellen verfügen zum aktuellen Zeitpunkt über eine aussagekräftige Überschrift.
Bildergalerie
Die eingebundenen Bildergalerien konnten nicht auf eine vollständige barrierefreie Kennzeichnung der Bilder und ihrer Alternativtexte überprüft werden.
Text im Bild
Nicht alle enthaltenen Bilder konnten darauf überprüft werden, ob sie Textinformationen alleine über den Bildinhalt vermitteln und somit keine Textalternative anbieten.
Allgemeine Textlinks
Einige Textlinks enthalten die Formulierung "Weiterlesen" ohne eindeutige Zielangabe. Besonders wenig unterscheidbar sind diese, wenn gleich mehrere gleichlautende Linkbezeichnungen auf einer Website eingebunden sind. In diesen Fällen bietet das verwendete CMS aktuell keine technische Alternative an.
Redaktionelle Inhalte
Eine Vielzahl dezentraler Online-Redakteurinnen und Online-Redakteure verantwortet die fachlichen Inhalte einzelner Websites. Trotz Hinweisen auf eine möglichst barrierefreie Vermittlung der Informationen können die Anforderungen im Einzelfall nicht oder nicht vollständig eingehalten werden.
Angebotenes Material
PDF-Dokumente, Flyer, Formulare, Bilder und anderes Material, das zur Ansicht und zum Download angeboten wird, wurde teilweise nicht barrierefrei erstellt oder aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neu gestaltet.
Digitale Barrierefreiheit wird auch zunehmend in der redaktionellen Bearbeitung der Website umgesetzt. Schrittweise verbessert sich somit auch auf diesem Weg die Zugänglichkeit des Online-Angebots.
Individuell einstellbar ist eine Tonausgabe einzelner Inhalte oder der ganzen Seite.
Sie haben Hinweise für die Stadt Nürnberg?
Sie haben Anmerkungen oder Fragen zur Barrierefreiheit des digitalen Angebots der Stadt Nürnberg? Bitte wenden Sie sich an das Amt für Kommunikation und Stadtmarketing der Stadt Nürnberg mit dem folgenden Kontaktformular:
Sie haben weitergehende Fragen?
In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf:
Dieses Amt wurde als "Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik" für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
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Aktualisiert am 01.07.2024, 14:40 Uhr