Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Nürnberg bemüht sich um eine möglichst umfassende digitale Barrierefreiheit ihrer Website, um allen Nutzern einen einfachen, leichten Zugang zum städtischen Online-Angebot zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.